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   BGH, 19.03.1998 - 5 StR 74/98   

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https://dejure.org/1998,4137
BGH, 19.03.1998 - 5 StR 74/98 (https://dejure.org/1998,4137)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1998 - 5 StR 74/98 (https://dejure.org/1998,4137)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1998 - 5 StR 74/98 (https://dejure.org/1998,4137)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration bei einem geübten Trinker - Bestehen eines Erfahrungssatzes, dass bei geübten Trinkern ein Resorptionsdefizit von 30 Prozent besteht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21

  • rechtsportal.de

    StGB § 20, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 459 (Ls.)
  • NStZ-RR 1998, 359
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 5 StR 74/98
    Diese Erwägungen des Landgerichts sind schon im Ansatz unzutreffend, weil es einen gesicherten Erfahrungssatz, nach dem bei "geübten Trinkern" von einem Resorptionsdefizit von 30 % oder sogar - wie hier angenommen - von 36 % auszugehen sei, nicht gibt (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1 m.w.N.).

    Ergibt eine Rechnung mit Werten, die zugunsten des Angeklagten niedrig angesetzt werden, eine unrealistische hohe Blutalkoholkonzentration, so dient die "Kontrollrechnung" mit höchstmöglichem Resorptionsdefizit und höchstmöglichen Abbauwerten lediglich der Überprüfung, ob die vom Angeklagten behaupteten Trinkmengen überhaupt zutreffen können (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8; BGH NStZ 1986, 114).

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 5 StR 74/98
    Letztere stellen vielmehr - ebenso wie das minimale Resorptionsdefizit und minimale Abbaufaktoren - abstrakt in Betracht kommende Extremwerte dar, die je nach Fragestellung zugunsten des Angeklagten angenommen werden, weil individuelle Werte, mit denen im konkreten Fall gerechnet werden könnte, nicht feststellbar sind (BGHSt 34, 29, 32; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 19).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 5 StR 74/98
    Letztere stellen vielmehr - ebenso wie das minimale Resorptionsdefizit und minimale Abbaufaktoren - abstrakt in Betracht kommende Extremwerte dar, die je nach Fragestellung zugunsten des Angeklagten angenommen werden, weil individuelle Werte, mit denen im konkreten Fall gerechnet werden könnte, nicht feststellbar sind (BGHSt 34, 29, 32; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 19).
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 224/87

    Nichtzulassung einer Nebenklage gegen einen Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 5 StR 74/98
    Ergibt eine Rechnung mit Werten, die zugunsten des Angeklagten niedrig angesetzt werden, eine unrealistische hohe Blutalkoholkonzentration, so dient die "Kontrollrechnung" mit höchstmöglichem Resorptionsdefizit und höchstmöglichen Abbauwerten lediglich der Überprüfung, ob die vom Angeklagten behaupteten Trinkmengen überhaupt zutreffen können (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8; BGH NStZ 1986, 114).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 5 StR 74/98
    Vergleichbare Mängel, wie sie die Blutalkoholberechnung des Angeklagten B. aufweist, finden sich auch bei der Blutalkoholberechnung des Angeklagten M., darauf beruht das Urteil jedoch nicht, da das Landgericht bei diesem Angeklagten, dessen Trinkmengenangaben zweifelhaft erscheinen (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22), die Voraussetzungen des § 21 StGB bejaht hat.
  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85

    Zugrundezulegender Abbauwertes bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 5 StR 74/98
    Ergibt eine Rechnung mit Werten, die zugunsten des Angeklagten niedrig angesetzt werden, eine unrealistische hohe Blutalkoholkonzentration, so dient die "Kontrollrechnung" mit höchstmöglichem Resorptionsdefizit und höchstmöglichen Abbauwerten lediglich der Überprüfung, ob die vom Angeklagten behaupteten Trinkmengen überhaupt zutreffen können (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8; BGH NStZ 1986, 114).
  • BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an

    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 5 StR 74/98
    Ergibt eine Rechnung mit Werten, die zugunsten des Angeklagten niedrig angesetzt werden, eine unrealistische hohe Blutalkoholkonzentration, so dient die "Kontrollrechnung" mit höchstmöglichem Resorptionsdefizit und höchstmöglichen Abbauwerten lediglich der Überprüfung, ob die vom Angeklagten behaupteten Trinkmengen überhaupt zutreffen können (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8; BGH NStZ 1986, 114).
  • BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02

    Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor;

    Dies gefährdet den Bestand des Urteils jedoch letztlich ebensowenig wie die Tatsache, daß das Landgericht die gebotene Kontrollrechnung zur Überprüfung der Trinkmengenangaben (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 18; § 20 Blutalkoholkonzentration 19; BGH NStZ-RR 1997, 226; 1998, 359) nicht vorgenommen hat.
  • BGH, 24.01.2002 - 3 StR 411/01

    BAK; verminderte Schuldfähigkeit; Hemmschwelle

    Das Landgericht hat aus den Trinkmengenangaben des Angeklagten eine minimale Blutalkoholkonzentration von 2, 14 0/00 (bei Zugrundelegung der angegebenen Mindesttrinkmengen) und eine maximale Blutalkoholkonzentration von 4, 61 0/00 (bei Zugrundelegung der angegebenen Höchsttrinkmengen) zur Tatzeit errechnet und sich sodann aufgrund einer "Kontrollrechnung" mit höchstmöglichem Resorptionsdefizit und höchstmöglichen Abbauwerten davon überzeugt, daß die Angaben des Angeklagten nicht als unglaubwürdig abgetan werden konnten (vgl. BGH NStZ 1998, 459 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 1 Ks 20/15

    Verona Pooths Ex-Bodyguard zu 13 Jahren Haft verurteilt

    Dann ergäben sich auf der Grundlage maximaler Abbauwerte (0,2 %o je Stunde zzgl. 0,2 %o Sicherheitszuschlag) sowie - im Vergleich (vgl. BGH Beschluss vom 19. März 1998 - 5 StR 74/98 - NStZ-RR 1998, 359; Beschluss vom 22. August 2001 - 2 StR 311/01 - StraFO 2001, 409 [410]; Beschluss vom 14. November 2007 - 2 StR 465/07 - NStZ-RR 2008, 70) - minimaler Abbauwerte (0,1 %o je Stunde) folgende Werte:.
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